| Tierschutzgesetz | ||
Im Tierschutzgesetz (BGBl. II – Nr. 486/2004 Anlage
1, 2.10, Mindestanforderung für die Haltung von Katzen) steht unter
anderem: |
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| Werden Tiere in Räumen gehalten, bei denen die Gefahr eines Fenstersturzes besteht, so sind die Fenster oder Balkone mit geeigneten Schutzvorrichtungen zu versehen. | ||
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